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Wohnriesterberechnung

 

Beispiel zur Bildung von Wohneigentum nach "Bau-Riester"

Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 50.000 EUR beabsichtigt, selbst genutztes Wohneigentum zur Altersvorsorge zu erwerben. Dazu spart das Ehepaar im Alter von 27 Jahren jährlich 2.000 EUR auf einem "Bau-Riester"-Altersvorsorgeprodukt an. Es erhält hierfür jährlich Grund- und Kinderzulagen in Höhe von 678 EUR und zahlt einen Eigenbeitrag von 1.322 EUR. An (Kalt-)Miete zahlt die Familie jährlich 9.600 EUR. Die jährliche Belastung aus Ansparung und Miete beträgt somit jährlich 11.600 EUR.

Im Alter von 38 Jahren kauft die Familie Wohneigentum zu Anschaffungskosten von 200.000 EUR. Die Familie hat bis zu diesem Zeitpunkt 26.474 EUR auf ihrem Altersvorsorgekonto - einschließlich Zinsen - angespart, die nun für den Erwerb des Wohneigentums entnommen werden. Die Familie nimmt zur Finanzierung des verbleibenden Betrages einen Kredit von 173.526 EUR auf, den sie monatlich mit 5 Promille der Anschaffungskosten verzinst und tilgt. Die Tilgungs- und Zinszahlung beträgt somit jährlich 12.000 EUR. Da die Mietzahlungen entfallen, beträgt die zusätzliche jährliche Belastung für die Familie 2.400 EUR.

Das auf dem Altersvorsorgekonto bis dahin angesparte und anschließend entnommene Kapital wird nun fortgeführt, in dem von den Tilgungszahlungen für die Wohneigentumsfinanzierung der anteilige Betrag von 2.000 EUR für "Bau-Riester" dem Altersvorsorgekonto jährlich gutgeschrieben wird. Das Altersvorsorgekonto wächst so rechnerisch weiter an, bis sich bei Renteneintritt ein fiktives Altersvorsorgekapital von rund 106.535 EUR ergibt.

Im Vergleich zu einem Mieterhaushalt, der im gleichen Zeitraum eine jährliche Miete von 9.600 EUR entrichtet, jährlich 2.000 EUR in eine private Altersvorsorge anlegt, sinkt die Belastung des Haushaltes mit Wohneigentum von 12.000 EUR auf unter 2.100 EUR jährlich nun deutlich und entfällt mit dem 76. Lebensjahr vollständig. Der Mieterhaushalt muss jedoch nach Renteneintritt, obwohl er Zahlungen aus seiner privaten Altersvorsorge erhält und diese der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, eine höhere Belastung tragen.

Fazit (aus Sicht der Bau-Riester-Protagonisten): Der Haushalt mit Wohneigentum trägt nach Renteneintritt gegenüber dem Mieterhaushalt in den ersten zehn Jahren eine um 2.780 EUR geringere jährliche Belastung - also rund 232 EUR monatlich. In den folgenden Jahren stellt er sich gegenüber dem Mieterhaushalt um 4.880 EUR jährlich - also 407 EUR monatlich besser. Bei einer prognostizierten Lebenserwartung von 85 Jahren ergibt sich hiermit für den Haushalt mit Wohneigentum eine durchschnittliche Entlastung gegenüber dem Mieterhaushalt um monatlich fast 320 EUR.