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Riester mit VWL Leistung

 

Das Sammeln von Zulagen ist populär wie nie!

 

Das Einsammeln staatlicher Sparzulagen ist populär wie nie: Ob staatliche Förderung für die Altersvorsorge oder für mittelfristige Vermögensbildung - die Nachfrage nach staatlich geförderten Sparprodukten nimmt zu. So steigt die Anzahl von staatlich geförderten Riester-Verträgen deutlich: Fast 1,5 Millionen Verträge über eine Riester-Rente sind im vergangenen Jahr neu abgeschlossen worden - fünfmal soviel wie 2004, berichtet das Bundessozialministerium.

Insgesamt sparen damit jetzt nach Angaben des Ministeriums 5,6 Millionen Menschen mit einer Riester-Rente für ihr Alter. Doch nicht nur das staatlich geförderte Riester-Sparen, auch das Sparen mit geförderten vermögenswirksamen Leistungen (VL) hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen:

So verwaltet die deutsche Fondsbranche mittlerweile sechs Millionen Fondsdepots mit sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen; das in diesen Depots verwaltete Vermögen ist auch dank des guten Börsenjahres 2005 um mehr als 30 Prozent auf zehn Milliarden Euro gestiegen. „Das staatlich geförderte Sparen nimmt deutlich zu“, sagt Ralf-Joachim Götz vom Finanzvertrieb DVAG. „Immer mehr Anleger reagieren auf die Anreize, welche der Staat bereits in den vergangenen Jahren gesetzt hat“, sagt Frank Bock vom Branchenverband BVI.

Genuß der staatlichen Förderung

Sowohl die Riester-Förderung als auch die Vermögenswirksamen Leistungen können einem Sparer rasch viel Geld einbringen: Mit einer Sparsumme von nur 5 Euro monatlich beispielsweise kann ein Familienvater mit zwei Kindern bereits eine zusätzliche Förderung von mehr als 500 Euro einstreichen. Und wer sein Geld in VL-Fondssparpläne investiert, kann im langjährigen Schnitt mit einer Rendite von 8,4 Prozent rechnen, rechnet der BVI, der Branchenverband der deutschen Fondsindustrie, vor.

Je nach Einkommen und Branche bezahlen der Arbeitgeber oder der Staat sogar einen Großteil der Sparleistung: Im Schnitt hatten Arbeitnehmer 2004 einen Anspruch auf fast 300 Euro jährlich aus Arbeitgeberkassen (Ostdeutschland: 183 Euro); immerhin 13 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland (Ostdeutschland: 2 Prozent) konnten von ihrem Arbeitgeber 480 Euro oder mehr jährlich einsammeln.

Und bis zu bestimmten Einkommensgrenzen gewährt der Staat beim VL-Sparen eine zusätzliche Förderung: Wessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 (Verheiratete: 35.800 Euro) nicht übersteigt, kommt in den Genuß einer staatlichen Zulage. Das Bruttoeinkommen darf aber auch darüber liegen, wenn der Arbeitnehmer Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen kann - legt man die üblichen Freibeträge und Pauschalen zugrunde, so können Alleinstehende, die rund 20.800 Euro (Verheiratete: 40.790 Euro; bei zwei Kindern knapp über 52.000 Euro) brutto verdienen, dennoch in den Genuß der staatlichen Förderung kommen.