Die Stiftung, insbesondere die österreichische Privatstiftung
Interessant für mittelgroße Vermögen - Diskretion bezüglich Existenz, Zweck und Begünstigten der Stiftung garantiert!
Ein grundsätzlicher Rat, der keinesfalls nur für international operierende Konzerne gilt, sondern auch für Sie als Privatperson: Als vermögender Kapitalanleger sollten Sie frühzeitig über eine sinnvolle Strukturierung Ihrer Vermögenswerte nachdenken. Und das keinesfalls allein aus Gründen der Steueroptimierung! Mit einem intelligenten Modell können Sie auch Ihre Risiken streuen.
Durch unterschiedliche Gesellschaftsformen schützen Sie Ihre Familie, Lebenspartner und Freunde.
Und was manchmal genauso wichtig ist: Im Fall des Falles können Sie sich durch die Gründung von bestimmten Gesellschaftsformen auch VOR Ihrer Familie (zum Beispiel ehemalige Lebenspartner) oder früheren Geschäftspartnern schützen!
Hier eignen sich beispielsweise Vermögensverwaltungsgesellschaften, Stiftungen und Lebensversicherungsmäntel.
Beispiel Stiftung: Neben den gemeinnützigen Stiftungen gibt es auch eine Vielzahl von Familienstiftungen. Diese sichern den Erhalt des Vermögens als Ganzes und dienen meistens der Versorgung der Angehörigen des Stifters oder sonstiger Personen wie zum Beispiel uneheliche Kinder, Geliebte, Lebenspartner.
Wichtig zu wissen: Lediglich die Begünstigten erfahren von der Existenz der Stiftung. Das kann gerade bei delikateren Konstellationen wie beispielsweise einer gleichzeitigen Existenz von Ehefrau und Geliebter eine elegante Lösung sein.
Genauso gut können Sie als Stifter aber beispielsweise auch liebgewordene Tiere oder sonstige Institutionen begünstigen. Und Sie können Sie auch Bedingungen stellen, nach dem Motto "Mein Sohn erhält das Stiftungsvermögen nur, wenn er 35 Jahre alt und verheiratet ist ..."
An dieser Stelle nur beispielhaft einige wenige Vorteile einer Stiftung:
Mit einer Stiftung können Sie bestimmte Teile Ihres Vermögens loslösen.
Die Gründung kann ohne großen Zeitaufwand erfolgen.
Die Vermögenswerte genießen größtmöglichen Diskretionsschutz.
Die Errichtung einer Stiftung und die Durchführung des Reglements bleiben geheim. Dritte erhalten keinerlei Kenntnis über die Existenz der Stiftung, ihren Zweck oder die Begünstigten.
Zu Lebzeiten haben Sie als Gründer uneingeschränkte Verfügungsmacht. Sie können das Reglement jederzeit ändern und die Stiftung auch wieder auflösen.
Durch eine niedrige Kosten- und Steuerbelastung eignet sich die Stiftung bereits für mittelgroße Vermögen ab 500.000 Euro.
Besonders attraktiv ist die österreichische Privatstiftung. Sie wird oft gewählt, um Kunstsammlungen oder andere Sammlungen zu erhalten, kann aber auch genauso gut für andere Vermögenswerte genutzt werden.
Als In- und Ausländer können Sie in Österreich eigennützige Stiftungen mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen (und völlig legal!) gründen.
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