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Der größte Fehler, den ein Anleger in diesen Zeiten machen Kann, ist überhaupt nicht in Investmentfonds zu investieren.
Wer langfristig hochrentabel Vermögen bilden will, das andererseits jederzeit disponibel ist, kommt an Unternehmensbeteiligungen über Investmentfonds -Investitionen nicht vorbei. Dies gilt jetzt mehr denn je, denn die Einstiegskonditionen sind günstig wie selten, die Inflation niedrig ebenso wie der Kapitalmarktzins. Fakt ist Weltweit wird eine Erholung des Wirtschaftswachstums prognostiziert! Es sollten nur einige weinige Grundregeln beherzigt und erfahrenen Berater zur Anlageentscheidung mit einbezogen werden!
„Lege nie alle Eier in einen Korb, denn es könnte ein Loch darin sein."
Diese so simpel klingende Börsianerweisheit umschreibt einen Grundgedanken der modernen Portfoliotheorie:
Eine Diversifikation des Vermögens, d.h. die Streuung von Investitionen auf mehrere Anlageobjekte, mindert das Risiko von Wertschwankungen des Gesamtportfolios.
Harry Markowitz entwickelte in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Portfoliotheorie, 1990 erhielt er hierfür den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften.
Ein Investmentfonds ist ein großer "Geldtopf", in den viele einzelne Anleger in Form von Einmalanlagen oder auch in Form von regelmäßigen Sparbeiträgen einzahlen. Aus diesem "Geldtopf" wird in viele verschiedene Aktien oder Anleihen, Immobilien oder Geldmarktpapiere investiert.
Der Wert eines einzelnen Anteils richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Über die konkrete Anlagepolitik eines einzelnen Fonds geben der jeweilige Verkaufsprospekt und die Vertragsbedingungen verbindlich Auskunft.
Investmentfonds werden in Deutschland von inländischen und ausländischen Investmentgesell-schaften angeboten: Deutsche Investmentgesellschaften haben den Status von Kreditinstituten. Sie unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Wenn Anleger Investmentfondsanteile einer deutschen Investmentgesellschaft erwerben, werden sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, sondern ihre Einzahlungen werden einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Kapital-anlagegesellschaft verwaltet wird.
Ausländische Investmentgesellschaften, die Produkte in Deutschland öffentlich vertreiben, unterliegen den Vor-schriften des Auslandinvestment-Gesetzes. Sie müssen die Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte dem zuständigen Bundesaufsichtsamt schriftlich anzeigen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie spezifische deutsche Vorschriften einhalten, die vor allem dem Anlegerschutz dienen.
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